Der Text kritisiert die Einführung von Schnellgerichten in der Weimarer Republik, die als Instrument der Klassenjustiz beschrieben werden. Diese Gerichte werden als repressives Mittel gegen die revolutionäre Arbeiterschaft dargestellt und stehen symbolisch für die zunehmende Autorität und Brutalität des kapitalistischen Staates unter der Führung der Hindenburg-Regierung. Die Rechte der Angeklagten werden stark eingeschränkt, und die Verfahren sind darauf ausgelegt, schnelle und harte Urteile gegen politische Gegner der herrschenden Klasse zu fällen.
Zentral ist die Behauptung, dass diese Schnelljustiz eine Reaktion auf die zunehmenden Proteste und Streiks der Arbeiterklasse sowie die wachsende Not und Arbeitslosigkeit sei. Gleichzeitig wird der Sozialdemokratie vorgeworfen, diese repressive Praxis aktiv zu unterstützen und dadurch die Interessen der Bourgeoisie zu schützen. Der Text hebt hervor, dass die Schnellgerichte ursprünglich für Bagatelldelikte vorgesehen waren, nun aber gezielt gegen politische Straftaten und revolutionäre Bewegungen eingesetzt werden. 
Die Kritik richtet sich auch gegen die Illusion der Unabhängigkeit der Justiz, die durch die Schnellgerichte vollständig aufgegeben werde. Letztlich zeigt der Text die Schnelljustiz als Symptom einer Gesellschaft in Krise, in der die herrschende Klasse zunehmend autoritäre Maßnahmen ergreift, um ihre Macht gegen eine erstarkende Arbeiterbewegung zu sichern.
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