In diesem Brief, datiert auf den 26. November 1953, adressiert Max Reimann, Vorsitzender der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), den Oberstaatsanwalt Dr. Schneider und äußert sich zu juristischen Fragen hinsichtlich des Programms der nationalen Wiedervereinigung Deutschlands, das die KPD veröffentlicht hat. Dr. Schneider hatte Reimanns Stellungnahme zur rechtlichen Bewertung gewisser Passagen angefragt, insbesondere ob das Programm als Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens sowie als Verunglimpfung und Beleidigung des Bundeskanzlers und der Bundesregierung (nach §§ 97, 185 StGB) zu interpretieren sei.
Reimann argumentiert, dass die Adenauer-Regierung die Grundgesetze missachte, indem sie eine enge Bindung an westliche Staaten und Organisationen, insbesondere durch die EVG-Verträge (Europäische Verteidigungsgemeinschaft), vorantreibe. Laut Reimann stehe diese Politik im Widerspruch zur verfassungsmäßigen Zielsetzung, wonach das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit und Freiheit vollenden solle. Dies sieht er auch durch Artikel 146 des Grundgesetzes bestätigt, der vorsieht, dass das Grundgesetz durch eine frei beschlossene Verfassung des deutschen Volkes abgelöst wird.
Er beschreibt die Adenauer-Regierung als verantwortungslos gegenüber den Interessen des deutschen Volkes und wirft ihr vor, durch Bündnisse mit den USA und ihre Einbindung Westdeutschlands in das Atlantikpakt-System die Spaltung Deutschlands zu vertiefen und die nationale Souveränität aufzugeben. Er stellt sich gegen die Vorwürfe, dass das KPD-Programm hochverräterische Absichten verfolge, und unterstreicht vielmehr, dass es die friedliche und demokratische Wiedervereinigung Deutschlands anstrebe. Reimann kritisiert die Bundesregierung, indem er die KPD als einzige Partei darstellt, die konsequent die Interessen der Arbeiterklasse und des gesamten deutschen Volkes vertrete, insbesondere hinsichtlich der nationalen Einheit, Demokratie und sozialen Sicherheit.
Abschließend weist Reimann die juristischen Vorwürfe zurück und betont, dass die im Programm enthaltenen Aussagen im Einklang mit dem Grundgesetz stehen und die Absicht haben, das deutsche Volk zur Vollendung seiner nationalen Einheit und Freiheit aufzurufen. Er kündigt an, detailliert auf die zitierten Passagen des Programms einzugehen, um ihre Konformität mit den verfassungsmäßigen Zielen zu verdeutlichen.