Der Text behandelt die Entwicklung und Funktion des Religionsstrafrechts im gesellschaftlichen Kontext. Die Hauptaussage ist, dass Religionsstrafrecht historisch stets ein Werkzeug der herrschenden Klasse war, um gesellschaftliche und ideologische Kontrolle auszuüben. Es spiegelt das Verhältnis von Religion, Gesellschaft, Kirche und Staat wider, wobei die Religion nicht nur ein spirituelles Phänomen, sondern auch ein Instrument in politischen und ökonomischen Machtkämpfen darstellt.
Der Text gliedert sich in:
Einleitung: Problematisierung des Widerspruchs zwischen der angeblich geistigen Natur der Religion und der materiellen Durchsetzung religiöser Normen durch Strafrecht.
Historischer Abriss: Darstellung der Entwicklung des Religionsstrafrechts von der vorchristlichen Zeit über die christlichen Reiche, das Mittelalter, den Absolutismus bis zur modernen bürgerlichen Gesellschaft.
Aktuelle Analyse: Kritik an der Reaktionärheit moderner Religionsgesetze und deren Missbrauch gegen Freidenker, Künstler und Proletarier.
Proletarische Perspektive: Forderung nach Abschaffung des Religionsstrafrechts als Teil des Klassenkampfs.
Die zentrale These lautet: Das Religionsstrafrecht dient nicht göttlichen, sondern gesellschaftlich-politischen Interessen und ist Ausdruck der Klassenherrschaft.