Der Text beschreibt die Entwicklung, Regelungen und Kritik der deutschen Volksgerichte, Standgerichte und Sondergerichte in der Übergangszeit nach dem Ersten Weltkrieg (1918–1921) bis zur Etablierung der Weimarer Verfassung. Er umfasst:
1. **Bayerische Volksgerichte**: Errichtung und Kritik von Volksgerichten unter der Regierung Eisner sowie deren Umgestaltung nach der Räterepublik.
2. **Preußen und übriges Deutschland**: Nutzung des Belagerungszustands und Standrechts durch Militär und Regierung zur Bekämpfung revolutionärer Unruhen, insbesondere 1919.
3. **Reichsgerichte nach der Weimarer Verfassung**: Artikel 48 und 105 legitimieren Sondergerichte und Notverordnungen, die oft als repressiv kritisiert wurden, besonders während des Kapp-Putsches und proletarischer Aufstände 1920.
2. **Preußen und übriges Deutschland**: Nutzung des Belagerungszustands und Standrechts durch Militär und Regierung zur Bekämpfung revolutionärer Unruhen, insbesondere 1919.
3. **Reichsgerichte nach der Weimarer Verfassung**: Artikel 48 und 105 legitimieren Sondergerichte und Notverordnungen, die oft als repressiv kritisiert wurden, besonders während des Kapp-Putsches und proletarischer Aufstände 1920.
Der Text analysiert die rechtliche Grundlage und politische Motivation dieser Maßnahmen, zeigt deren Auswirkungen auf die Rechtsstaatlichkeit und beleuchtet die Spannungen zwischen Revolution, Konterrevolution und demokratischer Entwicklung.