Der Budapest-Komplex –
Repression gegen Antifaschisten und politische Solidarität
Repression gegen Antifaschisten und politische Solidarität
Einleitung
Der sogenannte „Budapest-Komplex“ ist ein Begriff, der ursprünglich aus solidarischen linken Zusammenhängen stammt. Inzwischen wird er auch von Medien und Behörden verwendet – bezeichnet die juristischen und politischen Vorgänge rund um die Verfolgung von Antifaschisten. Dazu zählen insbesondere Ermittlungen nach §129 Strafgesetzbuch – also dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung, der häufig gegen linke Zusammenhänge eingesetzt wird – sowie Auslieferungsanträge nach Ungarn und Verfahren wegen versuchten Mordes (Bildung einer kriminellen Vereinigung), Auslieferungsanträge nach Ungarn und Verfahren wegen versuchten Mordes im Zusammenhang mit Aktionen gegen den rechtsextremen „Tag der Ehre“ in Budapest. Der Fall hat europaweite Aufmerksamkeit erlangt, weil er beispielhaft zeigt, wie Antifaschismus kriminalisiert und grenzüberschreitend verfolgt wird – mit aktiver Zusammenarbeit zwischen deutschen und ungarischen Behörden, wie etwa bei der rechtswidrigen Auslieferung von Maja T., die trotz eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts im Juni 2024 nach Ungarn überstellt wurde.
Der Fall Maja T.: Symbol politischer Standhaftigkeit
Hintergrund: Antifaschistische Intervention und ungarische Repression
Im Februar 2023 führten antifaschistische Aktivisten beim sogenannten „Tag der Ehre“ in Budapest gezielte Aktionen gegen mutmaßliche Neonazis durch, die an den rechtsextremen Veranstaltungen teilnahmen. Die ungarische Justiz reagierte mit massiven Ermittlungen, drakonischen Anklagen und langer Untersuchungshaft. Insgesamt wurden rund 18 Personen aus Deutschland, Italien, Albanien und Syrien beschuldigt. Der ungarische Staat nutzt den Fall zur Abschreckung – gestützt unter anderem auf §166 und §83 des ungarischen Strafgesetzbuches, die harte Strafen für politisch motivierte oder organisierte Gewalttaten vorsehen. Ein Beispiel ist der Fall der Italienerin Ilaria Salis, der auf derselben Grundlage basiert und international Beachtung fand. Medien wie „Origo.hu“ und der staatliche Sender „M1“ führten eine regelrechte Hetzkampagne gegen die Beschuldigten.
Der Fall Maja T.: Auslieferung, Haft und Widerstand
Der Deutsche Tobias E. wurde zu knapp zwei Jahren Haft verurteilt. Die Italienerin Ilaria Salis und die Deutsche Anna M. sind ebenfalls angeklagt. Besonders der Fall von Maja T. sorgt für Empörung: Trotz eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts wurde sie heimlich nach Ungarn ausgeliefert – wenige Stunden vor dem offiziellen Eintreffen der einstweiligen Anordnung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Kritiker werfen den Behörden vor, den Rechtsschutz bewusst unterlaufen zu haben. Die Haftbedingungen – Isolation, Schimmel, Mangelernährung – wurden mehrfach dokumentiert. Das Bundesverfassungsgericht stellte die Auslieferung später als verfassungswidrig fest.
Maja T. ist nicht nur Zielscheibe politischer Repression, sondern Symbolfigur für standhaften Antifaschismus. Ihre heimliche Auslieferung trotz höchstrichterlichem Schutz und die brutalen Bedingungen in ungarischer Haft machen sie zum Sinnbild eines Staates, der Antifaschismus bekämpft, statt ihn zu schützen. Vor ihrer Verhaftung war sie in Ostdeutschland in linken Projekten aktiv – etwa in antifaschistischer Bildungsarbeit, feministischen Gruppen und Initiativen gegen Wohnungsnot und Polizeigewalt. Unterstützer betonen ihre Integrität, ihren politischen Mut und ihre Konsequenz. Auch in Haft bleibt sie unbeugsam: Sie verweigerte Geständnisse, die andere belastet hätten, und trat vor Gericht mit klaren politischen Aussagen auf.
Solidarität mit Maja T.: „Eine von uns“
Die Solidaritätsbewegung beschreibt Maja T. als „eine von uns“, als kämpferische junge Frau, wie es etwa in einer Erklärung der Kampagne „Free Maja“ vom Juli 2024 heißt: „Sie steht mit ihrer Entschlossenheit und politischen Klarheit für uns alle – für ein Leben ohne Faschismus und Repression.“ Ihr Fall steht exemplarisch für einen europaweiten Angriff auf antifaschistische Strukturen. Demonstrationen, Spendensammlungen und Soli-Kampagnen – etwa unter dem Motto „Free Maja“ – fordern ihre Freilassung und darüber hinaus ein Ende der Repression gegen alle, die sich dem Faschismus entgegenstellen.
Im Februar 2023 führten antifaschistische Aktivisten beim sogenannten „Tag der Ehre“ in Budapest gezielte Aktionen gegen mutmaßliche Neonazis durch, die an den rechtsextremen Veranstaltungen teilnahmen. Daraufhin reagierte die ungarische Justiz mit massiven Ermittlungen, drakonischen Anklagen und langer Untersuchungshaft. Insgesamt wurden rund 18 Personen aus Deutschland, Italien, Albanien und Syrien beschuldigt. Der ungarische Staat nutzt den Fall zur Abschreckung, mit Vorwürfen bis hin zu versuchtem Mord – gestützt unter anderem auf §166 und §83 des ungarischen Strafgesetzbuches, die besonders harte Strafen für Gewalttaten vorsehen, wenn sie als politisch motiviert oder organisiert gewertet werden. Ein Beispiel ist der Fall von Ilaria Salis, der auf derselben juristischen Grundlage basiert und international für Schlagzeilen sorgte – gestützt auf Paragrafen des ungarischen Strafgesetzbuches, die eine besonders harte Ahndung bei organisierter Gewaltanwendung vorsehen. Medien wie „Origo.hu“ und der staatliche Sender „M1“ hetzten gegen die Beschuldigten.
Der Deutsche Tobias E. wurde zu knapp zwei Jahren Haft verurteilt. Die Italienerin Ilaria Salis und die Deutsche Anna M. sind ebenfalls angeklagt. Besonders der Fall von Maja T. sorgt für Empörung: Trotz eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts wurde sie heimlich nach Ungarn ausgeliefert – die Auslieferung erfolgte wenige Stunden vor dem Eintreffen der einstweiligen Anordnung in der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Kritiker werfen den Behörden vor, absichtlich auf Zeit gespielt und somit den verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz umgangen zu haben. In Ungarn wurde sie unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert. Das Bundesverfassungsgericht stellte die Auslieferung später als verfassungswidrig fest. Die Haftbedingungen – Isolation, Schimmel, Mangelernährung – wurden mehrfach dokumentiert,
Maja T. ist nicht nur Zielscheibe politischer Repression, sondern auch Symbolfigur für standhaften Antifaschismus. Ihre heimliche Auslieferung trotz höchstrichterlichem Schutz und die Haftbedingungen, denen sie in Ungarn ausgesetzt ist, machen sie zum Sinnbild eines Staates, der aktiven Antifaschismus bekämpft, statt ihn zu schützen. Vor ihrer Verhaftung war sie in mehreren linken Projekten in Ostdeutschland aktiv, darunter antifaschistische Bildungsarbeit, feministische Gruppen und soziale Initiativen gegen Wohnungsnot und Polizeigewalt. Unterstützer betonen ihre Integrität, ihr politisches Verantwortungsbewusstsein und ihren Mut, sich auch in schwierigen Lagen nicht zu beugen. Auch in Haft bleibt sie standhaft: Sie verweigerte Geständnisse, die andere hätten belasten können, und machte politische Aussagen vor Gericht.
Die Solidaritätsbewegung beschreibt Maja T. als „eine von uns“, als kämpferische junge Frau, die zur Zielscheibe wurde, weil sie aktiv gegen den wachsenden Faschismus Stellung bezog. Ihr Fall steht exemplarisch für einen breiteren Angriff auf die antifaschistische Bewegung in Europa. Demonstrationen, Spendensammlungen und Soli-Kampagnen fordern ihre Freilassung – doch sie fordern mehr: ein Ende der Repression gegen alle, die gegen Faschismus kämpfen. unter anderem durch Berichte des Budapest Antifascist Solidarity Committee (BASC) sowie Aussagen des ungarischen Rechtsbeistands von Maja T., die in mehreren Interviews öffentlich gemacht wurden.
Ermittlungen und Repression in Deutschland
Sonderkommission „LinX“ und §129
Sonderkommission „LinX“ und politische Strafverfolgung
Die deutsche Repression stützt sich auf §129 Strafgesetzbuch („Bildung einer kriminellen Vereinigung“). Die Bundesanwaltschaft, das LKA Sachsen und weitere Behörden führen seit Jahren systematisch Hausdurchsuchungen und Festnahmen durch, insbesondere im Raum Leipzig und Jena. Seit 2020 wurden über 80 solcher Maßnahmen dokumentiert, häufig ohne konkrete Anklageerhebungen oder abschließende Verfahren. Ziel ist dabei offenbar nicht nur strafrechtliche Aufklärung, sondern auch die Zerschlagung antifaschistischer Netzwerke durch Dauerüberwachung, Beschlagnahmungen und Einschüchterung. Der Leipziger Rechtsanwalt Christian S. sprach in diesem Zusammenhang von einer „Strategie der sozialen Isolierung“, bei der Strafverfahren eingesetzt würden, um politische Gegner langfristig zu zermürben.
Im Dezember 2023 wurde Maja T. in Berlin verhaftet. Die Festnahme erfolgte frühmorgens unter erheblichem Polizeiaufgebot, ihre Wohnung wurde durchsucht, persönliche Gegenstände wie Bücher, Technik und politische Materialien beschlagnahmt. Noch während der Durchsuchung wurden überregionale Medien informiert – ein klarer Hinweis auf geplante Öffentlichkeitsarbeit. Im Mai 2024 wurde Hanna S. in Nürnberg festgenommen. Auch hier war der Polizeieinsatz überdimensioniert und medienwirksam inszeniert.
Beide Frauen werden beschuldigt, an Angriffen beteiligt gewesen zu sein. Laut Angaben der Ermittler stützen sich die Vorwürfe unter anderem auf Videoaufnahmen, DNA-Spuren und Mobilfunkdaten – Beweise, deren Entstehung, Bewertung und Kontext von den Verteidigern scharf kritisiert werden. So erklärte ein Anwalt der Verteidigung, dass zentrale Indizien aus fragwürdigen Quellen stammen und durch voreingenommene Auswertung manipuliert worden seien. Hanna wird zusätzlich versuchter Mord vorgeworfen, da ein Opfer schwere Kopfverletzungen erlitten haben soll. Die Anklage sieht hierin eine gezielte Tötungsabsicht – Unterstützer hingegen sprechen von einer grotesken Überhöhung, die lediglich dem Zweck diene, Antifaschisten in der Öffentlichkeit zu delegitimieren.
Die Repressionsmaßnahmen fügen sich in ein größeres Muster ein: systematische Kriminalisierung linken Protests, Anwendung überdehnter Paragraphen wie §129 und eine Justiz, die bereit ist, mit autoritären Partnern wie Ungarn zu kooperieren. Der Fall zeigt, dass es nicht um individuelle Schuldnachweise geht, sondern um politische Abschreckung. Der Paragraph §129 dient in diesem Kontext nicht dem Schutz der Bevölkerung, sondern der Kontrolle, Zersetzung und Einschüchterung antifaschistischer Strukturen..
Polizeieinsätze und Hausdurchsuchungen
Am 15. März 2024 wurden acht Wohnungen in Sachsen und Thüringen durchsucht – teils unter Einsatz von Spezialeinheiten. In einem besonders aufsehenerregenden Fall wurde eine Wohnungstür mit Rammbock aufgebrochen, obwohl die Betroffene bereits schlafend im Wohnzimmer lag. Laut einem Erfahrungsbericht wurde die gesamte Wohnung verwüstet, persönliche Gegenstände wie Tagebücher und Briefe mitgenommen, während bewaffnete Kräfte mit Sturmhauben im Kinderzimmer standen. Eine Betroffene erklärte später in einem Interview: „Sie wollten ein Exempel statuieren – nicht ermitteln, sondern einschüchtern.“ Die Betroffenen berichteten von Einschüchterung und Schikane. Auch Kinder waren betroffen. Die linke Abgeordnete Juliane Nagel sprach von einem „rechtswidrigen Einschüchterungsfeldzug“.
Im Januar 2025 stellten sich sieben weitere Beschuldigte freiwillig den Behörden. Sie wurden in Untersuchungshaft genommen und über die Republik verteilt, um solidarische Unterstützung zu erschweren – etwa durch Unterbringung in weit entfernten Haftanstalten, erschwerte Besuchsbedingungen, eingeschränkten Kontakt zu Anwälten und Unterstützergruppen sowie unzureichende Information über den jeweiligen Haftort. Ungarn fordert die Auslieferung einzelner Personen. Ein politisches Signal: Wer Antifaschismus organisiert, wird verfolgt – so erklärte etwa ein Sprecher der Bundesanwaltschaft im Januar 2025: „Wir beobachten in diesen Strukturen eine zunehmende Gewaltbereitschaft, die ein entschlossenes Vorgehen notwendig macht.“ Vertreter der Roten Hilfe und der Kampagne „Free Maja“ wiesen diese Darstellung scharf zurück. In ihren Stellungnahmen betonten sie, dass es sich um eine politische Bewegung handle, deren Ziel es sei, gegen faschistische Strukturen zu kämpfen – nicht um Gewalt aus ideologischem Kalkül. Die Behauptung einer generellen Gewaltbereitschaft diene lediglich der öffentlichen Diffamierung – so erklärte etwa der sächsische Innenminister in einem Interview, es handele sich um „netzwerkartige Strukturen militanter Extremisten“, ohne dafür konkrete Belege zu nennen. Diese pauschale Darstellung wird von Anwälten und Unterstützern als gezielte Delegitimierung antifaschistischen Engagements zurückgewiesen.
Chronologie: Wichtige Stationen (Auszug)
| Datum | Ereignis |
| ------------- | -------------------------------------------------------------------------------- |
| 11. Feb. 2023 | Auseinandersetzungen beim „Tag der Ehre“ in Budapest |
| 12. Feb. 2023 | Erste Festnahmen in Ungarn |
| März 2023 | Internationale Haftbefehle; Ermittlungen wegen §129 und versuchtem Mord |
| Dez. 2023 | Festnahme von Maja T. in Berlin |
| März 2024 | Hausdurchsuchungen in Ostdeutschland |
| Mai 2024 | Festnahme von Hanna S. |
| Juni 2024 | Heimliche Auslieferung von Maja T. trotz Beschluss des Bundesverfassungsgerichts |
| Jan. 2025 | Sieben Antifaschisten stellen sich der Polizei, alle kommen in U-Haft |
| Feb. 2025 | Beginn der Prozesse gegen Maja T. in Budapest und Hanna S. in München |
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| 11. Feb. 2023 | Auseinandersetzungen beim „Tag der Ehre“ in Budapest |
| 12. Feb. 2023 | Erste Festnahmen in Ungarn |
| März 2023 | Internationale Haftbefehle; Ermittlungen wegen §129 und versuchtem Mord |
| Dez. 2023 | Festnahme von Maja T. in Berlin |
| März 2024 | Hausdurchsuchungen in Ostdeutschland |
| Mai 2024 | Festnahme von Hanna S. |
| Juni 2024 | Heimliche Auslieferung von Maja T. trotz Beschluss des Bundesverfassungsgerichts |
| Jan. 2025 | Sieben Antifaschisten stellen sich der Polizei, alle kommen in U-Haft |
| Feb. 2025 | Beginn der Prozesse gegen Maja T. in Budapest und Hanna S. in München |
Solidarität und Widerstand
Linke Gruppen, die Rote Hilfe und internationale Netzwerke mobilisieren zur Unterstützung. Die Kampagne „Wir sind alle LinX – No Extradition“ fordert das Ende aller Auslieferungen und faire Verfahren in Deutschland. Demonstrationen in Berlin, Leipzig, Hamburg und anderswo fordern: „Free Maja – Free Hanna – Free All Antifas!“
In Erklärungen der Betroffenen wird deutlich: Der Vorwurf des versuchten Totschlags ist politisch konstruiert. Es gehe darum, Antifaschismus einzuschüchtern und zu kriminalisieren. Die Haftbedingungen in Ungarn verstoßen gegen jede menschenrechtliche Norm. Familien, Unterstützer und politische Gruppen fordern die sofortige Rückholung der Gefangenen.
Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland
Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland im sogenannten Budapest-Komplex ist zentral – nicht nur als stiller Erfüllungsgehilfe der ungarischen Behörden, sondern auch als aktiver politischer Mitverantwortlicher für die Repression im eigenen Land. Trotz der Tatsache, dass Ungarn nachweislich rechtsstaatliche Prinzipien verletzt und unter EU-Beobachtung steht, arbeiten deutsche Behörden auf justizieller und polizeilicher Ebene eng mit Budapest zusammen. Diese Kooperation ist nicht Ausdruck internationaler Rechtshilfe, sondern Teil einer gezielten Strategie gegen linke Bewegungen.
Besonders drastisch zeigte sich diese Haltung in der Auslieferung von Maja T.: Obwohl das Bundesverfassungsgericht eine Überstellung nach Ungarn ausdrücklich untersagt hatte, wurde sie nachts außer Landes gebracht – wenige Stunden vor dem Eintreffen der einstweiligen Verfügung. Dieser bewusste Rechtsbruch wurde durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermöglicht und von der Bundesregierung schweigend akzeptiert. Auch die Verhaftungen weiterer Antifaschisten, die groß angelegte Anwendung des §129 StGB und die gezielte Öffentlichkeitsarbeit der Ermittlungsbehörden zeigen, dass es sich um eine koordinierte politische Offensive handelt. Ziel ist die Zerschlagung antifaschistischer Strukturen und die Einschüchterung widerständiger Bewegungen.
Weder der Bundesjustizminister noch der Bundesinnenminister äußerten sich klar zur Lage in Ungarn oder zu den fragwürdigen Maßnahmen deutscher Stellen. Im Gegenteil: Vertreter von SPD und CDU verteidigten öffentlich das Vorgehen der Behörden. Diese Parteinahme ist mehr als bloße Ignoranz – sie macht deutlich, dass die Bundesrepublik willentlich Teil eines europäischen Repressionsapparates ist.
Die Bundesregierung trägt daher Verantwortung – politisch, rechtlich und moralisch. Ihre Untätigkeit angesichts nachgewiesener Folterbedingungen in ungarischen Gefängnissen, ihr Schweigen zu rechtswidrigen Auslieferungen und ihre Unterstützung repressiver Polizeimaßnahmen im Inland machen sie mitschuldig an der Eskalation gegen antifaschistische Kräfte. Wer schweigt, stimmt zu – und wer organisiert mitarbeitet, macht sich aktiv verantwortlich.
Repression als Element der imperialistischen Ordnung
Der sogenannte Budapest-Komplex ist nicht nur ein juristisches und politisches Problem einzelner Staaten – er ist Ausdruck einer imperialistischen Gesamtordnung. Die systematische Kriminalisierung antifaschistischer Bewegungen ist Teil einer europäischen Strategie, die sich unter der Führung von NATO und EU dem Machterhalt des westlichen Kapitalismus verschrieben hat. Dieser Block sichert sich geopolitischen Einfluss durch militärische Interventionen, Handelsdominanz und neoliberale Umstrukturierungen – unter dem zynischen Vorwand von „Werten“ wie Demokratie oder Menschenrechten.
In dieser Logik ist antifaschistischer Widerstand nicht nur störend, sondern gefährlich. Denn wer sich der imperialistischen Ordnung widersetzt, stellt ihre Legitimität infrage – sei es durch Straßenproteste, Bildungsarbeit oder internationale Solidarität. Der Feind steht für diese Ordnung nicht rechts, sondern links: Wer Krieg, Aufrüstung und soziale Ausgrenzung bekämpft, wird überwacht, verfolgt, diffamiert.
Doppelmoral der EU und Rolle Deutschlands
Ungarn fungiert in diesem Gefüge als autoritärer Frontstaat: repressiv im Inneren, zuverlässig gegenüber NATO-Interessen. Es ist kein Zufall, dass ein Land, das Pressefreiheit abbaut, Menschenrechte verletzt und politische Gegner verfolgt, weiterhin Milliarden aus Brüssel erhält. Die Bundesrepublik Deutschland macht sich dabei mitschuldig. Während sie sich als „Wertegemeinschaft“ inszeniert, liefert sie gezielt Antifaschisten an ein autoritäres Regime aus – und schweigt zu Folter, Misshandlungen und politisch motivierten Anklagen.
Deutschland spielt keine Nebenrolle. Die aktive Beteiligung deutscher Behörden an Überwachung, Datenaustausch und Auslieferung belegt, dass es sich um koordinierte Repression handelt. Innenpolitisch wird §129 gegen Linke instrumentalisiert, außenpolitisch arbeitet man mit autoritären Regimes zusammen. Das ist nicht „Rechtshilfe“, das ist Imperialismus im Innern und nach außen.
### Internationalismus als Antwort
Der Budapest-Komplex ist also nicht nur ein innenpolitischer Skandal, sondern Teil einer weltweiten Repression gegen linken Widerstand. In zahlreichen Ländern sehen wir, wie unter dem Vorwand der Inneren Sicherheit linke Organisationen überwacht, kriminalisiert und zerschlagen werden. Ob in Frankreich gegen Gewerkschafter, in Italien gegen Antifaschisten oder in Deutschland gegen Klima- und Mietenbewegungen – überall ist der Staat bereit, linke Opposition mit repressiven Mitteln zu bekämpfen. Diese Praxis ist kein zufälliges Phänomen, sondern Ausdruck eines globalen autoritären Trends innerhalb kapitalistischer Demokratien.
Gleichzeitig werden rechte Netzwerke oft verharmlost, ignoriert oder gar verdeckt gefördert. Rechtsextreme Strukturen werden von Sicherheitsbehörden häufig als „Einzelfälle“ abgetan, während linke Bewegungen pauschal kriminalisiert werden. Das ist kein Zufall, sondern Teil einer ideologischen und staatlichen Strategie: Wer die herrschende Ordnung grundsätzlich in Frage stellt, wird als Feind behandelt. Der Klassencharakter dieser Strategie wird deutlich: Während oben abgeschottet wird, werden unten Proteste unterdrückt.
Der internationale Charakter der Repression verlangt nach internationaler Antwort. Die Solidarität mit Maja T. und den anderen Verfolgten ist daher auch eine internationalistische Pflicht: gegen imperialistische Unterdrückung, gegen Krieg, gegen soziale Ausgrenzung – für eine Welt der Gerechtigkeit, Gleichheit und Solidarität. Diese Solidarität darf nicht symbolisch bleiben, sie muss praktisch werden: durch Informationsarbeit, politische Aktionen, rechtliche Unterstützung und breite Mobilisierung. Denn nur durch grenzüberschreitende Vernetzung und kollektiven Widerstand kann diese Repression gebrochen werden. Der Kampf um Freiheit kennt keine Grenzen – genauso wenig wie die Repression der Herrschenden.
## Weitere Perspektiven und Analyse
### Internationale Dimension
Der Fall ist auch eine europäische Angelegenheit. Kritiker weisen darauf hin, dass Ungarn unter Viktor Orbán systematisch Rechtsstaatlichkeit abbaut – so etwa im Bericht des Europäischen Parlaments vom September 2022, in dem festgestellt wird, dass Ungarn kein vollwertiger Rechtsstaat mehr sei und eine „Wahl-Autokratie“ etabliert habe. Die EU selbst hat 2022 festgestellt, dass Ungarn kein funktionierender Rechtsstaat mehr ist. Trotzdem kooperieren deutsche Behörden mit Budapest – ein Vorgang, der angesichts der rechtsstaatlichen Defizite in Ungarn sowohl juristisch als auch politisch höchst problematisch ist und das Vertrauen in demokratische Grundprinzipien erschüttert.
### Repression als politisches Signal
Die Anwendung von §129 dient der Einschüchterung. Es reicht, als politisch organisiert zu gelten, um als Mitglied einer „kriminellen Vereinigung“ verfolgt zu werden. Das richtet sich nicht gegen konkrete Straftaten, sondern gegen politische Haltung. Ein Beispiel hierfür ist der sogenannte "mg-Verfahren" (militante gruppe), in dem linke Aktivisten über Jahre unter Verdacht standen, ohne dass es zu einer Verurteilung wegen Mitgliedschaft kam. Auch im "Antifa-Ost-Verfahren" wurde §129 verwendet, obwohl die Beweise für eine feste Struktur dünn waren.
### Rolle der Medien
Ein Teil der Medienlandschaft übernimmt unkritisch die Sicht der Ermittlungsbehörden. So berichtete etwa die „Welt“ im März 2024 vor allem über die Gewalt der mutmaßlichen Antifaschisten, ohne auf die politischen Hintergründe oder die menschenrechtliche Kritik an den Auslieferungen einzugehen. Solche Berichte folgen oft dem Muster offizieller Pressemitteilungen und übernehmen unreflektiert die Begrifflichkeiten und Schuldzuschreibungen der Ermittlungsbehörden. Begriffe wie „linksextremistische Gewalttäter“ oder „Täter-Netzwerke“ werden übernommen, ohne Gegenpositionen oder kritische Stimmen einzubeziehen. Damit entsteht ein verzerrtes Bild, das die öffentliche Wahrnehmung nachhaltig prägt und staatliche Repression legitimiert.
Gleichzeitig gibt es differenzierte Berichterstattung, etwa in *nd.Der Tag*, *Jungle World* oder auf *basc.news*, die politische Zusammenhänge und rechtliche Bedenken aufgreifen. So erschien im April 2024 in *nd.Der Tag* ein ausführlicher Bericht zur politischen Dimension der Verfahren. *Jungle World* veröffentlichte ein Interview mit einem Anwalt von Maja T., in dem die Haftbedingungen im Budapester Gefängnis thematisiert wurden. Die Plattform *basc.news* dokumentierte nicht nur zahlreiche Verfahrensverstöße, sondern veröffentlichte auch Stimmen aus dem solidarischen Umfeld, die auf strukturelle Repression und politische Absichten hinter den Ermittlungen hinwiesen.
Öffentlich-rechtliche Sender wie ARD oder ZDF berichteten nur sporadisch – meist im Rahmen kurzer Agenturmeldungen. Eine tiefere Einordnung oder politische Analyse blieb oft aus. Dabei wäre es Aufgabe unabhängiger Medien, Machtkritik zu üben und repressiven Tendenzen entgegenzuwirken. Das Schweigen ist politisch: Es trägt dazu bei, staatliches Vorgehen zu normalisieren und die Kriminalisierung linker Bewegungen als legitimes Handeln erscheinen zu lassen – mit weitreichenden Folgen für die demokratische Öffentlichkeit und die Verteidigung elementarer Grundrechte.
### Forderungen der Bewegung
* Keine Auslieferungen an autoritäre Regime
* Abschaffung des §129 StGB
* Sofortige Rückführung aller Ausgelieferten
* Ende der Kriminalisierung von Antifaschismus
* Transparenz und Kontrolle der Sicherheitsbehörden
* Abschaffung des §129 StGB
* Sofortige Rückführung aller Ausgelieferten
* Ende der Kriminalisierung von Antifaschismus
* Transparenz und Kontrolle der Sicherheitsbehörden
## Fazit
Der „Budapest-Komplex“ ist ein Fall von grenzüberschreitender Repression. Er zeigt, wie weit der Staat geht, wenn es gegen organisierte Linke geht. Die deutsche Justiz macht sich zum Handlanger des Orbán-Regimes. Die Antwort darauf muss Solidarität, Aufklärung und politischer Widerstand sein.
**Quellen:** [basc.news](https://basc.news), [Rote Hilfe](https://rote-hilfe.de), [nd.Der Tag](https://www.nd-aktuell.de), [Jungle World](https://jungle.world), [Bürgerrechte & Polizei/CILIP](https://www.cilip.de)