Der Text von P. Stutschka aus dem Jahr 1922 behandelt die Problematik des Klassenrechts und der Klassenjustiz im Kontext der gesellschaftlichen und politischen Spannungen seiner Zeit. Er kritisiert die sozialdemokratischen und „unabhängig sozialdemokratischen“ Führer dafür, dass sie das proletarische Klassenrecht nicht ausreichend gegenüber dem bürgerlichen Recht und der Klassenjustiz abgrenzen. Die zentralen Punkte der Argumentation sind:
1. **Kritik an bürgerlichem Recht und Klassenjustiz**: Das bürgerliche Recht wird als ideologisches Instrument der herrschenden Klasse dargestellt, das die gesellschaftlichen Verhältnisse stabilisiert und die Ausbeutung aufrechterhält.
2. **Ignoranz gegenüber proletarischem Klassenrecht**: Der Text bemängelt, dass marxistische Theorien oft das Konzept des revolutionären Klassenkampfes und des proletarischen Übergangstaates vernachlässigen und stattdessen auf juristische Reformen und einen evolutionären Wandel setzen.
3. **Revolutionäre Perspektive**: Es wird betont, dass jede herrschende Weltanschauung nur durch eine neue verdrängt werden kann. Daher müsse ein proletarisches Rechtsverständnis entwickelt werden, das die grundlegenden gesellschaftlichen Widersprüche offenlegt.
4. **Lehren aus der russischen Revolution**: Die erste proletarische Revolution in Russland wird als Beispiel herangezogen, um die Notwendigkeit eines proletarischen Rechts und einer entsprechenden Justiz zu illustrieren.
5. **Philosophische Dimension des Rechtsbegriffs**: Der Text hinterfragt den Begriff des Rechts grundsätzlich und verweist auf die historische Entwicklung von Weltanschauungen, die vom Religiösen zur bürgerlich-juristischen Sichtweise übergingen. Diese wird als Ausdruck der kapitalistischen Herrschaft kritisiert.
Der Autor fordert, das Recht nicht als neutrale und objektive Instanz zu betrachten, sondern als Ausdruck spezifischer Klasseninteressen. Die Auseinandersetzung mit dem Begriff des Rechts und seiner ideologischen Funktion wird als unverzichtbar für die proletarische Emanzipation angesehen.