Der Leitfaden **„Bürgerlicher Staat – Klassenjustiz und Proletariat“** aus dem Jahr 1927, herausgegeben vom Zentralvorstand der Roten Hilfe Deutschlands, analysiert die Funktion des bürgerlichen Staates und seiner Justiz als Instrument der Klassenunterdrückung. Er beleuchtet die historische Entwicklung der Justiz, ihre Rolle im Kapitalismus und ihre Repression gegen das Proletariat.
Wichtige Themen:
1. **Staat und Klassenjustiz**: Der Staat wird als Werkzeug der herrschenden Klasse beschrieben, wobei die Justiz als Unterdrückungsinstrument dient.
2. **Entwicklung der Justiz**: Historische Betrachtung von der Antike bis zur bürgerlichen Epoche und der beginnenden proletarischen Revolution.
3. **Funktion der Justiz**: Justiz wird als Mittel zur Aufrechterhaltung der Klassenherrschaft und zur Bekämpfung revolutionärer Bestrebungen charakterisiert.
4. **Proletarische Justiz**: Unterschiede zur bürgerlichen Klassenjustiz und ihre Anwendung in der Sowjetunion, einschließlich Strafvollzugsreformen hin zu sozialen Heilmethoden.
1. **Staat und Klassenjustiz**: Der Staat wird als Werkzeug der herrschenden Klasse beschrieben, wobei die Justiz als Unterdrückungsinstrument dient.
2. **Entwicklung der Justiz**: Historische Betrachtung von der Antike bis zur bürgerlichen Epoche und der beginnenden proletarischen Revolution.
3. **Funktion der Justiz**: Justiz wird als Mittel zur Aufrechterhaltung der Klassenherrschaft und zur Bekämpfung revolutionärer Bestrebungen charakterisiert.
4. **Proletarische Justiz**: Unterschiede zur bürgerlichen Klassenjustiz und ihre Anwendung in der Sowjetunion, einschließlich Strafvollzugsreformen hin zu sozialen Heilmethoden.
Der Leitfaden fordert einen radikalen Bruch mit der bürgerlichen Justiz zugunsten einer proletarischen Klassenjustiz und beschreibt die Sowjetunion als Modell für eine sozialistische Justizordnung.