AUFMARSCH IM INNEREN – WIE DIE BUNDESREGIERUNG ZIVILISTEN ZUM KRIEG VERPFLICHTET
Bundeswehr plant Krieg durch das eigene Land – Zivile Helfer sollen zwangsverpflichtet werden – Angriff auf das Grundrecht auf Frieden
Was an die Notstandsmaßnahmen des Kalten Krieges oder das Luftschutzsystem der alten BRD erinnert, wird heute bittere Realität in der Bundesrepublik: Unter dem Deckmantel von "Zivilschutz" und "Katastrophenhilfe" bereitet sich die BRD auf einen Krieg gegen den Osten vor – und diesmal sollen nicht nur Soldaten, sondern gemäß Paragraf 22 und 28 ZSKG auch die gesamte Bevölkerung zwangsverpflichtet werden. Der Aufmarsch wird nicht nur geplant, sondern bereits geprobt: So etwa bei der "Informationsübung Verwundetenversorgung im Krieg" der Bundeswehr im Juli 2025 in Feldkirchen, bei der Pressevertreter eingeladen wurden, realitätsnahe Szenarien einer Kriegsversorgung zu verfolgen – unter Teilnahme ziviler Sanitätsdienste und mit Bezug auf Einsätze wie in Mali, das als Beispiel für die zunehmende Einbindung deutscher Sanitätskräfte in internationale NATO-Kampfeinsätze dient. Bei großangelegten Militärübungen, unter freundlichem Beifall der Presse – wie etwa in der "Süddeutschen Zeitung" vom 10. Juli 2025, wo die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und zivilen Hilfsdiensten als "zukunftsweisend" gelobt wurde –, werden Szenarien durchgespielt, in denen zivile Strukturen dem Kommando der Armee unterstellt werden. Der Weg zur totalen Mobilmachung ist längst eingeschlagen – mit der Aufstellung von Heimatschutztruppen, die im Inneren operieren, Zivilstrukturen übernehmen und die nationale Kriegsbereitschaft absichern sollen.
Gesetzliche Zwangsverpflichtung: Der Staat will Zugriff auf alle
Ein kaum bekanntes Gesetz bildet das Fundament dieses Aufmarschs im Inneren: das "Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes" (ZSKG). Es wurde 1997 nach der sogenannten "Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes" eingeführt und seither mehrfach verschärft – etwa 2009 mit der Einführung der zentralen Helferregister, 2017 durch die Ausweitung der Mitwirkungspflicht auf nichtstaatliche Organisationen und zuletzt 2022 durch die explizite Einbindung ziviler Rettungskräfte in militärische Einsatzplanungen. im Inneren: das "Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes" (ZSKG). 1997 eingeführt, wird es seitdem regelmäßig verschärft. Aktuell baut das Innenministerium gemeinsam mit der Bundeswehr eine „zivil-militärische Gesamtverteidigung“ auf – ein Konzept, das auf die enge Verzahnung von staatlichen Behörden, zivilen Einrichtungen und militärischen Kräften im Kriegsfall abzielt und 2023 im Strategiepapier zur „Resilienz der Heimatfront“ erstmals umfassend vorgestellt wurde. Übersetzt heißt das: Die Infrastruktur des Alltags wird kriegstauglich gemacht – und die Bürger sollen mitmarschieren. Was als Schutzmaßnahme verkauft wird, ist in Wahrheit ein Kontrollinstrument, mit dem sich der Staat das Recht herausnimmt, im Ernstfall jedes Mittel zu ergreifen – auch gegen die eigene Bevölkerung. So erlaubt Paragraf 28 ZSKG ausdrücklich die Heranziehung aller Männer und Frauen zwischen 18 und 60 Jahren zu jeglicher Hilfeleistung, selbst unter Zwang – ein Schritt, der tief in die Grundrechte eingreift.
Vom Sanitäter zum Kriegsgehilfen: Die Front im Inneren
Hinter Paragraf 22 ZSKG steckt Sprengstoff. Wörtlich heißt es dort: „Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, die Einrichtungen des Gesundheitswesens und sonstige Stellen haben zur Erweiterung der Einsatzbereitschaft im Zivilschutz ihre personellen und sachlichen Mittel auf den Zivilschutzfall vorzubereiten.“ Das betrifft Rettungsdienste, Krankenhäuser, Notärzte – aber auch Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, den Malteser Hilfsdienst oder den Arbeiter-Samariter-Bund. Deren Personal und Fuhrpark sollen im Ernstfall unter den Befehl der Bundeswehr gestellt werden. Die Logik ist eindeutig: Wer heilen kann, soll auch helfen, wenn der Staat zum Angriff bläst – ungeachtet persönlicher Überzeugungen oder demokratischer Grundrechte.
Wer sich widersetzt, muss mit Geldstrafen in fünfstelliger Höhe oder sogar Haft rechnen. Das nennt sich „planerische Vorsorge“, ist in Wahrheit aber der Aufbau eines Unterdrückungsapparates im Inneren – mit Zwang und Strafe statt Demokratie und Mitbestimmung. Bereits im Rahmen der Übung „LÜKEX 2022“ wurden Maßnahmen getestet, bei denen zivile Einsatzkräfte durch zentrale Anordnung koordiniert und teilweise militärischen Strukturen unterstellt wurden – ein klarer Vorgriff auf genau jene Notstandsordnung, die nun gesetzlich verankert wird. In dieser neuen Ordnung steht nicht der Schutz der Bevölkerung im Mittelpunkt, sondern ihre vollständige Verfügbarkeit im Kriegsfall. Die humanitäre Arbeit wird in die Kriegslogistik überführt – mit allen Konsequenzen.
Register für den Kriegsdienst:
Alle, die helfen könnten, werden erfasst
Noch weiter geht Paragraf 26: Wer medizinische Kenntnisse besitzt – ob Mann oder Frau – kann in ein „Arbeitsverhältnis verpflichtet“ werden. Wörtlich heißt es im Gesetz: „Personen, die für Aufgaben im Zivilschutz besonders geeignet sind, können zur Erfüllung ihrer Aufgaben durch Verwaltungsakt in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besonderer Art berufen werden.“ Ein zentrales Register wird erstellt, in dem sämtliche verfügbaren Helfer gespeichert werden. Damit ist klar: Im Kriegsfall greift der Staat zu – ohne Rücksicht auf Alter, Beruf oder Überzeugung. Einmal registriert, bedeutet dies Verfügbarkeit auf Abruf. Die persönliche Freiheit wird suspendiert, sobald der Verteidigungsfall ausgerufen wird.
Frauen und Männer zwischen 18 und 60 Jahren sollen laut Paragraf 28 sogar zu jeglicher „persönlicher Hilfeleistung“ verpflichtet werden – also zu allem, was die Bundeswehr verlangt. Das ist Zwangsarbeit im Kriegsdienst – organisiert vom sogenannten Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, eine Auslegung, die unter Juristen zwar umstritten ist, jedoch von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie dem Bund für Soziale Verteidigung und Teilen der Friedensforschung geteilt wird, das wiederum unter direktem Befehl der Bundeswehr steht. Hier wird nicht mehr unterschieden zwischen zivilem und militärischem Bereich. Alle Strukturen sollen verschmelzen – unter dem Primat des Krieges.
Aufrüstungswahn trifft Realität: Infrastruktur am Limit
Die militärischen Planungen werden immer größer, doch die tatsächliche Versorgungslage sieht düster aus. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) stellte in ihrer Analyse vom Frühjahr 2024 klar: „Die Kapazitäten der Bundeswehrkrankenhäuser reichen im Verteidigungsfall nicht einmal für die Erstversorgung. Eine Überlastung tritt nach maximal zwei Tagen ein.“ Schon jetzt warnt die DGOU, dass nach einem großflächigen Angriff binnen 48 Stunden sämtliche Bundeswehrkrankenhäuser und assoziierte Notfallkliniken ausgelastet wären. Es fehlt an Personal, an Material, an Betten – und an einem Plan für die Zivilbevölkerung. In einer gemeinsamen Erklärung mit dem Marburger Bund und der Deutschen Stiftung Patientenschutz forderte die DGOU bereits im Juni 2024 eine unabhängige medizinische Krisenkommission und eine strikte Trennung von zivilen und militärischen Strukturen im Gesundheitswesen. Die meisten Verletzten hätten keinerlei Aussicht auf professionelle Hilfe. In dieser Situation ist es reiner Zynismus, wenn die offiziellen Stellen verkünden: „Die Bevölkerung muss sich selbst helfen.“
800.000 Soldaten durchs Land –
und die Bevölkerung bleibt auf der Strecke
Besonders brisant sind die Pläne zur sogenannten Landes- und Bündnisverteidigung. Der Aufmarsch der NATO, so der Chef des Landeskommandos Baden-Württemberg, werde „zu 99 Prozent durch Deutschland gehen“. Man rechne mit 800.000 Soldaten – in wenigen Wochen. Ganze Städte werden zu Truppenstützpunkten, zivile Versorgung wird zur Nebensache. Schulen, Turnhallen, Bahnhöfe – alles wird militärisch vereinnahmt. Bereits im Frühjahr 2025 wurden in mehreren Bundesländern kommunale Sporthallen als logistische Sammelpunkte für NATO-Truppenübungen vorgesehen. In Nordrhein-Westfalen etwa übte die Bundeswehr die kurzfristige Umwidmung von Bahnhöfen zur Truppenverladung – begleitet von Straßensperrungen und Einschränkungen des zivilen Verkehrs. In einem internen Lagebericht des Bundesamts für Bevölkerungsschutz vom März 2025 heißt es dazu: „Für die Phase des militärischen Aufmarschs ist mit umfangreicher temporärer Nutzung öffentlicher Gebäude, Anlagen und Verkehrswege zu rechnen.“ Die Bevölkerung steht am Rand – übergangen, entrechtet, gefährdet.
Die Zahl der Verletzten, so NATO-Schätzungen, könnte bis zu 5.000 pro Tag betragen. Doch laut einer Untersuchung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie wären die Behandlungsplätze der Bundeswehr schon nach 48 Stunden überfüllt. Zivilisten hätten dann kaum noch Zugang zu medizinischer Versorgung. Die Infrastruktur bricht zusammen, während die Kriegsmaschinerie weiterrollt.
Die offizielle Antwort darauf ist ein Hohn: „Die Bevölkerung muss sich selbst schützen – und gegenseitig helfen“, heißt es aus dem Bundesamt. In einem Strategiepapier des Bundesamts für Bevölkerungsschutz vom Februar 2024 wird dies noch zugespitzt: „In der Anfangsphase eines Verteidigungsfalls ist mit einem zeitweisen Ausbleiben professioneller Hilfe zu rechnen. Bürgerinnen und Bürger sind daher angehalten, elementare Selbsthilfefähigkeiten vorzuhalten.“ So sieht das neue Notstandsprogramm aus. Wer nicht verblutet, darf sich selbst verbinden. Und wer nicht pariert, kommt vor den Richter. Eine Gesellschaft, die so handelt, hat sich vom Anspruch auf Menschlichkeit verabschiedet.
Frieden statt Front – Der Widerstand muss wachsen!
Was hier vorbereitet wird, ist kein Verteidigungsfall – es ist ein Angriff auf die Bevölkerung. Verteidigungsminister Boris Pistorius erklärte im April 2025 offen: „Eine umfassende Mobilmachung aller verfügbaren Kräfte – zivil wie militärisch – ist im Ernstfall unabdingbar.“ Parallel dazu wurde im Bundestag über die Ausweitung des §28 ZSKG debattiert, um künftig auch nichtmedizinisches Personal schneller verpflichten zu können. Diese Maßnahmen machen deutlich: Die Regierung plant keine Verteidigung – sie plant Gehorsam und Kontrolle.
Es ist die vollständige Unterwerfung des zivilen Lebens unter die Kriegslogik der NATO – gegen Russland, gegen den Osten, gegen jedes Prinzip des Friedens. Es ist ein Angriff auf das Leben, auf das Miteinander, auf die Zukunft selbst.
Die Friedensbewegung muss jetzt handeln. Der Kampf um den Frieden ist keine Frage des guten Willens – es ist eine Frage des Überlebens. Wenn heute nicht aufgestanden wird, ist es morgen zu spät. Die Mobilmachung ist im Gange. Die Infrastruktur wird gleichgeschaltet. Die Medien schweigen oder jubeln – so titelte beispielsweise der "Tagesspiegel" im Juli 2025: „Deutschland zeigt Rückgrat – Übung stärkt Bündnistreue und Zivilbereitschaft“. Kritische Stimmen zum Zwangseinsatz von Hilfsorganisationen wurden kaum zitiert oder fanden gar nicht statt. Wir dürfen das nicht hinnehmen!
Forderungen an eine friedliche Zukunft:
Abschaffung des ZSKG!
Keine Zwangsverpflichtung ziviler Kräfte!
Raus aus den NATO-Aufmarschplänen!
Verständigung mit Russland statt Konfrontation!
Wiederherstellung echter Neutralität und friedlicher Außenpolitik!
Unsere Zukunft liegt nicht im Schützengraben. Sie liegt im Dialog, im Widerstand und im Aufbau einer friedlichen Ordnung. Der Krieg beginnt nicht mit dem ersten Schuss – er beginnt mit dem Schweigen. Brechen wir es – mit Worten, mit Taten, mit der Kraft der Solidarität!
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