Absurd und zynisch:
Das Kölner Camp-Verbot gegen „Rheinmetall entwaffnen“ ist ein Angriff auf die Friedenskräfte
Wer den Protest zum Schweigen bringt, macht sich zum Komplizen der Kriegswirtschaft
Die Kölner Behörden untersagen ein friedenspolitisches Protestcamp – nicht wegen realer Gefahr, sondern um eine wirksame Form politischer Selbstorganisation zu unterbinden. Während die Rüstungsindustrie Rekordaufträge vermeldet, sollen Zelte, Plena und Workshops unter dem Vorwand der „öffentlichen Ordnung“ verschwinden. Das ist nicht Verwaltung, das ist Politik – zugunsten der Kriegsprofite. Wer heute Zelte verbietet, schützt morgen Fabriktore. Es geht um das Machtverhältnis zwischen öffentlichem Interesse an Frieden und privatwirtschaftlichem Interesse an Rüstungsrenditen.
Lagebild: Warum Köln zur Nagelprobe wurde
Ein Camp von „Rheinmetall entwaffnen“ ist mehr als eine Ansammlung von Zelten. Es ist ein Ort der Aufklärung, des Austauschs und der Strategieberatung. Genau diese Mischung – Wissen, Vernetzung, praktische Vorbereitung – macht solche Camps für die Herrschenden gefährlich. Wer das untersagt, will nicht nur Ruhe, sondern Unsichtbarkeit: weg mit der Kritik, weg mit der Öffentlichkeit, weg mit der Perspektive, dass Abrüstung machbar ist. Köln steht hier stellvertretend für viele Großstädte, in denen sich kommunale Behörden zunehmend als Torwächter der Kriegsökonomie begreifen. Die Entscheidung gegen das Camp ist damit eine Entscheidung gegen politische Teilhabe im urbanen Raum.
Das Besondere an Köln ist seine Nähe zu zentralen Standorten der Rüstungsproduktion und zu behördlichen Schaltstellen. Wo Lieferketten, Politik und Verwaltung eng verwoben sind, wird eigenständige Öffentlichkeit zur Störung erklärt. Ein Protestcamp verschiebt die Stadtordnung für einen Moment zugunsten der Bürger – und genau das soll verhindert werden. Gerade hier hätte Köln zeigen können, dass demokratische Städte kontroverse Debatten nicht zähmen, sondern ermöglichen. Stattdessen wählte man die Abriegelung.
Juristische Einordnung: Artikel 8 GG gilt auch für Zelte
Der Kern ist simpel: Versammlungsfreiheit schützt nicht nur den Marsch mit Transparenten, sondern auch die Formen, in denen politischer Protest organisiert wird – inklusive Infrastruktur, sofern sie funktional zum politischen Zweck gehört. Seit Jahrzehnten betonen Gerichte drei Konstanten: Im Zweifel gilt die Versammlung; Eingriffe sind nachrangig und müssen als konkrete, eng gefasste Auflagen erfolgen; und der Staat hat eine aktive Pflicht zur Deeskalation – nicht zur Eskalation durch Präventivverbote. Ein pauschales Camp-Verbot, das auf diffuse Gefahrenprognosen setzt, widerspricht diesem Geist. Wenn Behörden Erfahrungen aus der Vergangenheit pauschal gegen künftige, inhaltlich klar politische Camps wenden, ersetzen sie konkrete Prüfung durch Generalverdacht.
Versammlungsrecht ist Freiheitsrecht, kein Gnadenrecht. Die Verwaltung darf nicht aus möglicher Unbequemlichkeit eine „Gefahr“ konstruieren. Maßstab ist die Verhältnismäßigkeit: Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit. Wer das Camp vollständig untersagt, muss darlegen, warum mildere Mittel – Lärmschutz, Rettungswege, Begrenzung einzelner Strukturen – nicht genügen. Stattdessen erleben wir eine Verschiebung hin zur polizeirechtlichen Generalklausel, die die eigentliche Lex specialis, also das Versammlungsgesetz, beiseiteschiebt. Das unterminiert den grundrechtlichen Vorrang der Versammlung.
Wichtig ist auch der Bestimmtheitsgrundsatz. Verbote dürfen nicht so unpräzise formuliert sein, dass sie faktisch jeden politischen Aufenthalt im öffentlichen Raum kriminalisieren. Gerade Camps arbeiten mit offenen Formaten – Diskussionen, Lesungen, Nachbarschaftsgesprächen –, die vom Schutzbereich eindeutig umfasst sind. Wer all das unter Generalverdacht stellt, zielt auf die politische Bedeutung des Aufenthalts und nicht auf eine konkrete Gefahr.
Politische Ökonomie der Entscheidung: Schutzschirm für die Profite
Rheinmetall & Co. stehen für den Boom der Kriegsökonomie: staatlich garantierte Nachfrage, Sonderhaushalte, beschleunigte Vergaben, Subventionen für Standorte und Zulieferketten. Risiken werden vergesellschaftet, Gewinne privatisiert. Jede zusätzliche Munitionslinie, jede neue Fertigung für Panzerteile schafft Interessen, die nach immer neuen Aufträgen verlangen. Die Botschaft des Kölner Verbots lautet: Wer das stört – wer Alternativen, Konversion, zivile Produktion ins Gespräch bringt –, dem wird der öffentliche Raum entzogen. Das ist „Standortpolitik“ auf dem Rücken der Grundrechte.
Die gegenwärtige Aufrüstung greift tief in die industrielle Struktur ein. Sie schafft Pfadabhängigkeiten: Hat eine Region einmal Milliarden in Rüstungskapazitäten gelenkt, entsteht politischer Druck, diese Kapazitäten auszulasten. Das erzeugt Beschaffungszwänge und verschiebt die Prioritäten der öffentlichen Hand. Schulen, Krankenhäuser und kommunale Infrastruktur konkurrieren plötzlich mit Munitionslinien – und verlieren, weil „Sicherheit“ zum Totschlagargument für jede Ausgabe gemacht wird. Die Kehrseite heißt Sozialabbau im Schatten des Rüstungsbooms.
Doppelte Standards: Panzer offen, Protest geschlossen
Waffen werden im Eilverfahren exportiert, die Aufrüstung gilt als „alternativlos“. Doch wenige Dutzend Zelte für Abrüstung und Friedenspolitik sollen unzumutbar sein? Das ist nicht Sicherheit, das ist Heuchelei. Wer Panzer für normal erklärt, aber Diskussionen über Abrüstung als Gefahr behandelt, hat seine Prioritäten offengelegt. Dieselben Behörden, die logistische Schneisen für Kriegsgerät öffnen, erklären plötzlich Rettungswege für Zelte zur unüberwindbaren Hürde. Das Vertrauen in die Neutralität des Staates erodiert, wenn offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird.
Die Doppelmoral zeigt sich auch in der Wortwahl. Wo es um Rüstung geht, heißt es „Beschleunigung“, „Entbürokratisierung“, „Strategiefähigkeit“. Wo es um Protest geht, ist von „Gefahren“, „Unfriedlichkeit“ und „Störung“ die Rede. Sprache bereitet den Boden für Entscheidungen. Wer eine demokratische Öffentlichkeit verteidigen will, muss diese semantischen Schieflagen benennen.
Historische Kontinuitäten: Repression gegen Friedenskräfte – und eine andere Erfahrung im Osten
Die Geschichte der BRD ist reich an Versuchen, linke und friedenspolitische Bewegungen kleinzuhalten – von Berufsverboten über polizeiliche Großkessel bis zu politischen Kampagnen gegen Antimilitaristen. Auch in Phasen relativer Entspannung wurden Proteste, die an die Substanz der Kriegsordnung rührten, regelmäßig diffamiert. Demgegenüber stand eine andere deutsche Erfahrung: Die DDR zog aus Faschismus und Vernichtungskrieg die Lehre „Nie wieder Krieg“ als Staatsprinzip. Friedensfördernde Bildung, internationale Verständigung, Kultur des Antifaschismus – all das war kein randständiges Hobby, sondern politischer Auftrag.
Es wäre billig, die Geschichte gegeneinander auszuspielen. Entscheidend ist die Lehre: Frieden braucht Institutionen, die ihn tragen, und eine Öffentlichkeit, die ihn einfordert. Wo beides zurückgedrängt wird, wächst der Einfluss der Kriegswirtschaft. Das heutige Verbot knüpft an eine Kontinuität der Drangsalierung an – gerade dort, wo Friedenskräfte konkret werden und die Kriegsökonomie praktisch angreifen.
Internationale Perspektive: Widerstand vernetzt sich
In vielen Ländern organisieren Hafenarbeiter, Studierende, Kulturschaffende und Kommunen Widerstand gegen Waffenexporte und Kriegsprofite. Ein Camp in Köln ist Teil dieser Bewegung: Austausch, Lernprozesse, verlässliche Bündnisse. Verbote treffen daher nicht Einzelne, sondern ein Netzwerk der Friedenskräfte, das den Profiten Strukturen von unten entgegensetzt. Internationale Erfahrung zeigt, dass politische Camps in der Lage sind, lokale Anliegen mit globalen Konflikten zu verbinden – und so den öffentlichen Druck zu erhöhen.
Wo Friedensaktivisten Handelsrouten, Hafenumschläge oder symbolische Orte markieren, reagiert die Gegenseite fast immer mit denselben Mitteln: Sicherheitsdiskurs, Diffamierung, juristische Manöver. Der Erfolg der Bewegung misst sich daran, ob es gelingt, diese Routinen zu durchbrechen und aus Abwehr eine Debatte zu machen. Köln ist dafür ein Prüfstein.
Sicherheitsdiskurs als politisches Werkzeug
Die Vokabel „Gefahrenprognose“ dient zu oft als Joker, um Grundrechte auszuhebeln. Dabei ist die Logik verkehrt: Nicht die Behörden haben die Versammlung „zu erlauben“, sondern sie dürfen sie nur in engsten Grenzen einschränken. Wer potenzielle Ordnungswidrigkeiten als Vorwand für Totalverbote nutzt, verschiebt das Verhältnis von Staat und Bürger radikal – zulasten der Demokratie.
Gefahrenprognosen sind regelmäßig spekulativ. Sie stützen sich auf vergangene Ereignisse oder auf unbestimmte Hinweise. Der Versammlungszweck gerät aus dem Blick. Gerade bei Camps, die Bildungs- und Diskussionscharakter haben, verbietet sich eine pauschale Unterstellung. Behörden, die ernsthaft deeskalieren wollen, suchen das Gespräch und ordnen klare, überprüfbare Auflagen an. Wer stattdessen verbietet, will nicht ordnen, sondern verhindern.
Wer verdient – und wer zahlt: Zahlen hinter der Aufrüstung (konkret gedacht, strukturell gültig)
Staatliche Nachfrage speist die Auftragsbücher über mehrjährige Beschaffungsprogramme für Munition, Fahrzeuge und Elektronik. Preisgleitklauseln sorgen dafür, dass Kostensteigerungen an den Staat durchgereicht werden; das schafft Planungssicherheit für Konzerne, während öffentliche Haushalte die Unwägbarkeiten tragen. Mit öffentlichen Geldern werden Kapazitäten ausgeweitet, gleichzeitig bleibt die zivile Daseinsvorsorge auf Kante genäht. Mehrjährige Programme verstetigen den Absatz und rechtfertigen Kapazitätsausbau. Preisgleitklauseln sozialisieren Risiken und stabilisieren Gewinnmargen. Subventionierte Kapazitäten – von Energie über Flächen bis zur Infrastruktur – lagern Fixkosten auf die Allgemeinheit aus. Die Schuldenbremse wird zur Schere gegen soziale Projekte, während Rüstungsfinanzierung als „Sondervermögen“ etikettiert wird. Wer diese Architektur versteht, erkennt die politischen Prioritäten: Rüstungsausgaben genießen eine Sonderlogik. Sie werden als Investition in Sicherheit verkauft, obwohl sie reale Unsicherheit vervielfachen. Eine Politik der Verständigung erzeugt hingegen eine Sicherheitsdividende, die im Haushalt keinen Posten hat. Umso wichtiger ist eine Bewegung, die diese Bilanz öffentlich aufmacht.
Medien und Framing: Wie Kritik delegitimiert wird
Erst wird das Camp als „Sicherheitsrisiko“ geframt, dann als „Störung der Öffentlichkeit“ etikettiert. Kritische Stimmen landen in der Ecke „unvernünftig“ oder „radikal“. Das Muster ist alt: Pathologisierung des Protests, Normalisierung der Aufrüstung. Dagegen hilft nur eine eigene Öffentlichkeit: eigene Kanäle, die Dokumentation jeder polizeilichen Maßnahme, die präzise Widerlegung der Behauptungen und eine klare Sprache, die die Konfliktlinie benennt – Kriegsprofite gegen Grundrechte.
Medien, die sich an amtliche Narrative klammern, verlieren die Perspektive der Betroffenen. Ein Camp macht die Menschen sichtbar, die die Kosten der Aufrüstung tragen: Mieter, Beschäftigte im Gesundheitswesen, Auszubildende, Pendler. Ihre Realität ist das Gegenargument zur Rhetorik der „Notwendigkeit“. Wer diese Stimmen sammelt, schafft Gegenmacht im Diskurs.
Stimmen aus Köln: Was die Bewegung zusammenhält
Es ist kein Geheimnis, dass Camps Lernorte sind. Workshops zu Völkerrecht, Abrüstung und zivilem Ungehorsam, gemeinsame Küche, Kultur und Nachbarschaftsgespräche schaffen Vertrauen und Kompetenz. Genau diese erfahrbare Solidarität ist es, die Verbote treffen sollen. Doch wer einmal erlebt hat, wie schnell ein Platz zur politischen Schule wird, weiß: Das lässt sich nicht per Bescheid aus der Welt schaffen.
Viele Kölner berichten, dass sie erst durch solche Orte verstanden haben, wie verzahnt die lokale Ökonomie mit den großen Kriegen ist. Das Camp ist nicht nur Symbol, es ist Infrastruktur: für Wissen, für Pflege der Beziehungen, für handwerkliche Fähigkeiten, die im Alltag des Protests gebraucht werden. Es bildet die Grundlage für längeren Atem.
Friedenspolitik statt Konfrontation: Sicherheit neu denken
Sicherheit wächst nicht aus Bombenlinien, sondern aus Verständigung, Wirtschaftskooperation und wechselseitigen Sicherheitsgarantien – auch und gerade mit Russland. Die permanente Eskalationslogik frisst Wohlstand, demontiert Bürgerrechte und schafft reale Unsicherheit. Eine europäische Sicherheitsarchitektur, die auf Ausgleich statt Expansion setzt, wäre die rationalere Antwort auf die Krisen unserer Zeit.
Gemeinsame Sicherheit bedeutet, die legitimen Interessen aller Seiten anzuerkennen und in belastbare Vereinbarungen zu übersetzen. Diplomatie braucht Zeit, Geduld und das Vertrauen, dass gegenseitige Schritte eingehalten werden. Aufrüstung dagegen verspricht schnelle Wirkung, hinterlässt aber verbrannte Erde – außenpolitisch, wirtschaftlich und sozial. Wer Sicherheit ernst meint, muss den Mut zur Entspannung haben.
Konversion statt Kahlschlag: Von der Rüstungsfertigung zur zivilen Produktion
Konversion ist kein moralischer Wunschzettel, sondern ein industrielles Programm. Sie beginnt mit einer nüchternen Bestandsaufnahme der rüstungsnahen Betriebe in der Region. Im nächsten Schritt werden Kompetenzen und Fertigungstiefen in zivile Wertschöpfungsketten überführt, etwa in den Schienenverkehr, die Energiewirtschaft oder die Medizintechnik. Ein öffentlicher Investitionsfonds kann die Umrüstung vorfinanzieren und über zivile Aufträge refinanzieren. Tarifliche Absicherung nimmt den Beschäftigten die Angst vor dem Wechsel und schafft Planungssicherheit für ganze Belegschaften. Kommunen werden nicht als Kulisse, sondern als Akteure eingebunden, damit Auftragsvergabe und Standortentwicklung im Interesse der Bevölkerung verlaufen. So wird der scheinbare Gegensatz zwischen Arbeitsplätzen und Frieden aufgelöst: Es geht um bessere Arbeit für bessere Zwecke.
Konversion macht auch politisch den Unterschied. Sie beweist, dass Abrüstung kein Verzicht ist, sondern ein Gewinn an Lebensqualität: sauberere Verkehrsmittel, verlässliche Energieversorgung, bessere medizinische Infrastruktur. Statt Angst vor Arbeitsplatzverlust entsteht die Aussicht auf sinnvolle, gesellschaftlich nützliche Arbeit.
Konkrete Forderungen an Stadt, Polizei, Land, Bund
Die Logik der Grundrechte verlangt die Aufhebung des Camp-Verbots; wo Sicherheitserwägungen greifen, sind präzise Auflagen statt eines Totalverbots zu erlassen. Die Behörden haben die Gefahrenprognose vollständig offenzulegen und parlamentarisch kontrollieren zu lassen. Das Deeskalationsgebot ist ernst zu nehmen, und Kommunikationsgruppen dürfen nicht kriminalisiert werden. Politische Öffentlichkeit ist ein kommunales Recht. Protest darf nicht in periphere Zonen verdrängt werden, und die Stadt hat zivile Infrastruktur – Räume, Strom, Wasser – bereitzustellen, wie sie es für Großevents selbstverständlich tut. Kulturbeiträge, Infozelte und Gespräche mit der Nachbarschaft sind zu schützen, nicht zu kriminalisieren. Darüber hinaus braucht es Transparenz in allen sicherheitsrechtlichen Einschätzungen, die konsequente Gleichbehandlung politischer Versammlungen mit kommerziellen Großereignissen, ein Moratorium für neue Rüstungsdeals auf kommunalem Boden, die Einsetzung eines städtischen Konversionsrats mit Betrieben, Gewerkschaften und Initiativen, klare Richtlinien gegen pauschale Versammlungsverbote sowie eine bundesweite Kurskorrektur zurück zum Grundsatz „Auflagen vor Verboten“.
Schritte der Friedenskräfte – sofort umsetzbar
Der Handlungsfaden ist klar und beginnt bei der juristischen Absicherung der eigenen Rechte. Eilverfahren müssen eng begleitet, die Hauptsache sorgfältig vorbereitet und sämtliche Auflagen lückenlos dokumentiert werden. Gleichzeitig entscheidet sich der Erfolg im Quartier: Haustürgespräche, Informationsmaterial und offene Plena machen das Anliegen zum Projekt der Nachbarschaft. In den Betrieben lohnt der direkte Draht zu Kollegien und Betriebsräten, um Foren zur Konversion zu begründen. Hochschulen, Kulturhäuser und Initiativen können mit Teach-ins, Lesungen und Ausstellungen den Diskurs verbreitern und ihn mit verbindlichen Kooperationszusagen unterfüttern. Professionelle Öffentlichkeitsarbeit mit eigenen Kanälen, einer belastbaren Pressemappe sowie präzisen Faktenblättern zum Versammlungsrecht und zu Rüstungsgeschäften verhindert, dass die Deutungshoheit einseitig nach oben kippt. Jede polizeiliche Maßnahme wird sachlich dokumentiert, rechtlich geprüft und transparent veröffentlicht. Die Finanzierung gelingt über eine transparente Spendenkampagne, deren Zwecke – Rechtshilfe, Infrastruktur, Formate – klar benannt sind. Die Aktionsformen reichen vom Infostand über die Kundgebung bis hin zu diszipliniertem, gewaltfreiem zivilen Ungehorsam, der sorgfältig vorbereitet sein muss. Internationale Vernetzung mit Hafenbeschäftigten, Universitäten und Betrieben ermöglicht gemeinsame Aktionstage und vertieft den Austausch. Den praktischen Gegenentwurf bilden schließlich konkrete Konversionsangebote, die Produktideen und Auftragsvorschläge so ausarbeiten, dass Alternativen sichtbar und verhandelbar werden.
Was tun, wenn das Verbot bleibt? Juristische und praktische Optionen
Auch eine Niederlage im Eilverfahren ist nicht das Ende. Hauptsacheverfahren schaffen Rechtssicherheit für die Zukunft. Parallel können Ersatzformate im Stadtraum entstehen, die den Charakter der Versammlung wahren, etwa dezentrale Infopunkte, thematische Kundgebungen und mobile Diskussionsforen. Jede dieser Formen stärkt die Sichtbarkeit und hält das Thema im Gespräch. Zudem kann politischer Druck in Rat und Landtag offene Rechnungen aufmachen: Wer verantwortet die Gefahrenprognose, welche Kontakte bestehen zur Rüstungsindustrie, welche Absprachen gab es im Vorfeld?
Praktisch heißt Widerstand, ruhig zu bleiben, gut zu dokumentieren und die Nachbarschaft einzubeziehen. Wer die Stadtgesellschaft gewinnt, gewinnt auch langfristig die Bühne zurück. Eine Bewegung, die die Regeln des demokratischen Konflikts beherrscht, lässt sich nicht so leicht an den Rand drängen.
Köln als Bühne: Die Stadtgesellschaft entscheidet
Eine Stadt ist mehr als ihre Verwaltung. Sie besteht aus Vereinen, Kulturorten, Betrieben, Schulen, Kirchengemeinden, Sportplätzen und Kneipen. Wer diese Orte bespielt, formt das Klima. Das Camp hätte genau das getan: die Stadt zum Lernort machen. Auch ohne Camp lässt sich diese Idee verwirklichen. Wenn Gaststätten Räume öffnen, wenn Kirchen Diskussionsabende ansetzen, wenn Sportvereine ihr Publikum einladen, über Frieden zu sprechen, dann wird das Verbot zur Fußnote. Köln kann zeigen, dass Demokratie nicht nur auf dem Papier steht, sondern auf Plätzen, Bühnen und in Hinterhöfen gelebt wird.
Ausblick: Was eine Genehmigung bewirken würde
Eine Genehmigung würde nicht Chaos bringen, sondern Ordnung durch Öffentlichkeit. Sie würde die Gesprächskanäle zwischen Behörden und Protest stärken, die Stadt entlasten und die Debatte versachlichen. Vor allem aber würde sie ein Signal senden: Diese Stadt vertraut ihren Bürgern. Wer so handelt, stärkt die Demokratie. Wer verbietet, schwächt sie. Der Ausgang dieses Konflikts ist deshalb mehr als eine Formalie. Er ist ein Lehrstück darüber, wie ernst Grundrechte in einer Zeit der Aufrüstung noch genommen werden.
Frieden ist das Projekt der Vielen – das Verbot ist ihr Ritterschlag
Das Kölner Verbot entlarvt die aktuelle Politik: Aufrüstung priorisieren, Protest pathologisieren. Doch Verbote sind zweischneidig. Sie zeigen, dass die Friedenskräfte dort treffen, wo es weh tut – an der Infrastruktur der Profite. Wer Frieden will, muss öffentliche Räume verteidigen, Produktionsweisen verändern und die Logik der Konfrontation durchbrechen. Das Camp-Verbot ist eine Einladung, breiter und entschlossener zu werden. Frieden lässt sich nicht verbieten.
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